Berufserlaubnis
Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich war in Japan als Ärztin tätig und würde gerne in Deutschland arbeiten.

Im März habe den Antrag zur Approbation (Fachsprachenprüfung) und den Antrag zur Berufserlaubnis gleichzeitig in Baden-Württenberg (BW) gestellt, weil eine Beraterin hat mir das empfohlen.

Das Regierungspräsidium in Stuttgart akzeptiert aber meine beide Anträgen nicht, bis ich eine konkrete Stelle zeigen kan.

Ich wollte in Mai den Antrag zur Berufserlaubnis zurücknehmen und den Antrag zur Approbationen schnell weiterführen lassen.
Aber andere Beraterinnen haben mir empfohlen, noch eine Stelle in anderen Bundesländern zu finden.

Ich habe endlich eine Arbeitstell in anderem Bundesland gefunden,
aber man im Bundesland zuerst die Fachsprachenprüfung bestehen muss, bevor Berufserlaubnis zu beantragen.
Ich habe noch nicht soger den Termin für Fachscrachprüfung in BW bekommen und möchte ich nur schnell den Termin zur Fachsprachenprüfung bekommen.

Deswegen habe ich die Rücknahme der Antrag zur Berufserlaubnis in BW gestellt, weil ich dachte, dass es schneller läuft als in Rheinland-Pfelz von Anfang an den Antrag zur Approbation nochmals zu stellen.
Aber das Regirungspräsidium hat mir gesagt wie unten;

Sie sollen eine ausdrückliche Erklärung, schriftlich verfasst und postalisch hierher gesandt, vorlegen, die Ihr nach wie vor vorhandenes Interesse an einer ärztlichen Tätigkeit nach erfolgter Approbation in Baden-Württemberg erklärt und darstellt, dass Sie keinen Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland stellen werden. Es gilt zu vermeiden, dass Sie aufgrund der Stellenzusage in einem anderen Bundesland dort die Berufserlaubnis beantragen und hier den Approbationsantrag aufrechterhalten.

Das heisßt, ich konnte nur in BW arbeiten, oder?
Ich habe niemals solceh Sache gehört.
Ist solche Tat rechtmäßg,legal?

Viele Ärzten machen die Fachsprachenprüfung in einem Bundesland und dann arbeiten in anderem Bundesland.

Ich entschuldige mich für lange Sätze.

Mit freundlichen Grüßen
Samechan
  • Samechan
  • MAIL
  • 2019/09/20 (Fri) 03:00:47
Re: Berufserlaubnis
私には、Regirungsprösidumが何かと難癖を付けて、私にApprobationの大前提である試験すら受けさせようにしているとしか思えません。
すでに試験の日程をもらうためだけに半年以上も待っているのに、さらに引き延ばそうとしているようです。
ほかのBundeslandで最初から全てのAntragをやり直さなければなりません。
ご回答ありがとうございました。
  • Samechan
  • MAIL
  • 2019/09/24 (Tue) 23:01:15
Re: Berufserlaubnis
Wie Ihnen ja bereits bekannt ist, benötigen Sie in Deutschland eine Approbation und eine Berufserlaubnis. Die Approbation ist die uneingeschränkte Berufszulassung. Nur mit der Approbation können Sie in jedem Bundesland arbeiten. Die Berufserlaubnis wird immer nur für das Bundesland erteilt, in dem man sie beantragt und ist meist zeitlich begrenzt. Fachärzte brauchen außerdem die Ankerkennung der Facharztqualifikation durch die jeweilige Landesärztekammer des Bundeslandes.
  • エッカート法律事務所
  • URL
  • MAIL
  • 2019/09/23 (Mon) 20:21:45

返信フォーム






プレビュー (投稿前に内容を確認)